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   LSG Niedersachsen-Bremen, 27.07.2015 - L 4 KR 177/15 B ER   

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https://dejure.org/2015,102964
LSG Niedersachsen-Bremen, 27.07.2015 - L 4 KR 177/15 B ER (https://dejure.org/2015,102964)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 27.07.2015 - L 4 KR 177/15 B ER (https://dejure.org/2015,102964)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 27. Juli 2015 - L 4 KR 177/15 B ER (https://dejure.org/2015,102964)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 23.07.2002 - B 3 KR 66/01 R

    Krankenversicherung - Hilfsmittel - Damenperücke - Echthaarperücke -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.07.2015 - L 4 KR 177/15
    In dieser Stellungnahme vom 4. Februar 2015 verwies die beratende Ärztin I. auf die Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) vom 23. Juli 2002 zum Az.: B 3 KR 66/01 R.

    Das BSG hat in der von der Antragsgegnerin zitierten Entscheidung vom 23. Juli 2002 (B 3 KR 66/01 R = SozR 3-2500 § 33 Nr. 45) zwar entschieden, dass die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben bei einer Frau nicht voraussetzt, dass ihr ursprüngliches Aussehen durch eine Perücke soweit wie möglich wieder hergestellt wird; Ziel der Hilfsmittelversorgung soll danach nicht die möglichst umfassende Rekonstruktion des verlorengegangenen früheren Zustands (Naturalrestitution), sondern nur die Gewährleistung der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben sein.

  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.07.2015 - L 4 KR 177/15
    Dabei begegnet es grundsätzlich keinen verfassungsrechtlichen Bedenken, wenn sich die Gerichte bei der Beurteilung der Sach- und Rechtslage an den Erfolgsaussichten der Hauptsache orientieren (vgl Bundesverfassungsgericht (BVerfG), Urteil vom 12. Mai 2005, 1 BvR 569/05, zitiert nach juris).
  • BSG, 06.06.2002 - B 3 KR 68/01 R

    Krankenversicherung - Kostenübernahme - Oberschenkelprothese mit Kniegelenksystem

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.07.2015 - L 4 KR 177/15
    Soll ein Hilfsmittel die Ausübung einer beeinträchtigten Körperfunktion unmittelbar ermöglichen, ersetzen oder erleichtern, ist grundsätzlich ein Hilfsmittel zu gewähren, dass die ausgefallene bzw gestörte Funktion möglichst weitgehend kompensiert, also den umfassendsten Gebrauchsvorteil bietet (BSG, Urteil vom 6. Juni 2002, B 3 KR 68/01 R, zitiert nach juris).
  • BSG, 29.09.1997 - 8 RKn 27/96

    Anspruch eines geistig und körperlich behinderten Versicherten auf Versorgung mit

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.07.2015 - L 4 KR 177/15
    Die vertragsärztliche Verordnung eines bestimmten Hilfsmittels stellt sich rechtlich gesehen als ärztliche Empfehlung dar, bindet die Krankenkasse im Verhältnis zum Versicherten aber nicht (BSG, SozR 3-2500 § 33 Nr. 25 und 27; stRspr).
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